Psychotherapie
Sollten Sie bei sich feststellen oder den Verdacht haben, dass eine psychische Störung vorliegen könnte, dann wäre das Vereinbaren eines Sprechstundentermins zur Abklärung einer möglichen, behandlungsbedürftigen Diagnose ein erster Schritt in eine Psychotherapie. Anschließend besteht die Möglichkeit einer begrenzten Anzahl an probatorischen Sitzungen, um Ihnen und mir die Gelegenheit zu geben, zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Psychotherapie gegeben sind und gemeinsam erste Schritte in diese Richtung zu gehen.
Coaching
Für klar definierte und umschriebene Anliegen, die sich vorrangig auf einem bestimmten Bereich des Lebens beziehen - häufig der Beruf, aber nicht ausschließlich - eignet sich Coaching als Möglichkeit zur individuellen Weiterentwicklung. Dabei steht Ihr konkretes Anliegen im Vordergrund und es werden im Einzelgespräch individuell abgestimmte spezifische Methoden angewendet, um die von Ihnen gewünschte Veränderung und Weiterentwicklung zu ermöglichen.
Persönlichkeitsentwicklung
Sie spüren, dass Sie sich manchmal selbst im Weg stehen oder ihr inneres Potenzial nicht ausleben können? Sie fragen sich, ob mehr in Ihnen steckt?
Dann könnte für Sie Pesso Boyden System Psychomotor passend sein. Dieses Verfahren ermöglicht es, begrenzende oder verunsichernde innere Überzeugungen - sogenannte Stimmen - und die damit verbundenen Erfahrungen aufzudecken und durch neue Erfahrungen Weiterentwicklung und neue Perspektiven zu eröffnen. Mehr der zu werden, der Sie wirklich sind.
Kosten und Honorar
Psychotherapie
Die Voraussetzung für eine Psychotherapie als Heilbehandlung ist eine vorliegende psychische Störung, die durch psychologische Diagnostik in den ersten Sitzungen festgestellt werden kann.
Die Kosten für eine Heilbehandlung werden entweder von
- den gesetzlichen Krankenkassen (GKV)
- den privaten Krankenversicherungen (PKV) oder
- der Beihilfe
- anderen berufsbezogene Kostenträger (Bundespolizei Heifürsorge, Bundeswehr, etc.)
übernommen.
Für gesetzlich Versicherte werden die Kosten der Sprechstunde und probatorischen Sitzungen durch Einlesen der gültigen Gesundheitskarte von der jeweiligen Krankenkasse übernommen. Um eine Sprechstunde oder probatorische Sitzung wahrnehmen zu können, muss also weder eine Überweisung vorgelegt noch etwas im Vorhinein beantragt werden. Nach einer wahrgenommenen Sprechstunde und probatorischen Sitzungen könenn psychotherapeutische Sitzungen gemeinsam durch TherapeutIn und PatientIn bei der Krankenkasse beantragt werden.
Für privat Versicherte gelten je nach Vertrag unterschiedliche Bedingungen, bitte informieren Sie sich vor dem Wahrnehmen eines Erstgesprächs bei Ihrer Versicherung daher nach dem Umfang und den Konditionen der Kostenübernahme, da möglicherweise nur anteilig die Kosten getragen werden.
Für Beihilfe Versicherte werden die Kosten der probatorischen Sitzungen ohne vorherigen Antrag in der Regel übernommen. Anschließend muss ein schriftlicher Antrag erfolgen, um weitere Kosten erstattet zu bekommen. Bitte prüfen Sie bei zusätzlicher Privatversicherung, ob diese ein Antragsverfahren voraussetzt, da dies meist den Antrag bei der Beihilfe sonst ersetzt.
Für berufsbezogene Kostenträger informieren Sie sich bitte über die jeweiligen Konditionen vor dem Wahrnehmen Ihres ersten Termins.
Für PKV, Beihilfe und andere berufsbezogene Kostenträger erfolgt die Abrechnung der Honorare nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP gemäß GOÄ).
Coaching
Diese Leistung zählt nicht als Heilbehandlung und ist daher von Ihnen als Selbstzahler zu tragen. Das Honorar wird im Vorhinein vereinbart.